Mathias Tretschog - Gründer des Friedensprojektes Stop the WAR in Yemen
Unter Rassismus versteht man heute, wenn diverse Protagonisten oder Gruppen sich vorsätzlich überhöhen und über eine selbst als minderwertig bestimmte Gruppe von Individuen sich stellen, die sie mit Demütigungen, Diffamierungen, Denunziation, Diskreditierung bis hin zu verbaler Gewalt, eine oder mehrere „vermeidlich niedere gesellschaftlich anerkannten Ebenen“ verorten wollen.
Der Alltagsrassismus wird z. B. gegen die schwächsten unserer Gesellschaft ausgeübt, wie: Menschen mit Behinderung, Migranten/Flüchtlinge, Gläubige aus Religionen wie dem Judentum und dem Islam, bildungsferne Menschen, Homosexuelle, Hartz-IV-Bezieher, Geringverdiener, Arbeitslose, Obdachlose und Andersdenkende. Der Alltagsrassismus ist besonders perfide, wenn die selbsternannten Eliten, die schwächsten unserer Gesellschaft gegeneinander aufwiegeln und so aus Verletzungen, Rassismus und purer Hass bis Gewalt entspringen.
Trotz aller positiven Chancen, die das Internet und sozialen Medien heuer bieten, Facebook, twitter und Co. haben zu einer extremen Verrohung zwischenmenschlicher Sprach- wie Denkkultur und Gesellschaft geführt, die tagtäglich Rassismus und puren Hass für Nutzer erfahrbar machen können, selbst bei Menschen, die man eigentlich nicht zu den bildungsfernen Schichten zählen würde.
Täglichen Rassismus gegen Andersdenkende finden wir in Deutschland vor allem in gesellschaftskritischen Umfeldern von Tier- Natur- und Umweltschutz, bei Ablehnenden von Atomkraft, Freihandelsabkommen wie TTIP, CETA, TISA, EPA und Co., der Friedensbewegung, im Migrationsumfeld und allen sozioökonomischen Schichten - von links bis rechts inkl. der Mitte unserer Gesellschaft, wo Organisationen bzw. ein oder mehrere Akteure mit Kampfbegriffen belegt werden, die über Jahrzehnte systematisch negativ belegt wurden um bei deren Verwendung Andersdenkende gesellschaftlich ausgrenzen zu können bzw. Mundtot zu machen, um so eine konstruktive, inhaltlich geführte Debatte - wo unterschiedliche Ansichten sich gegenüber stehen, von vorn herein zu vermeiden oder ein entstehenden, von massenhaften friedlichen Protest im Keim zu ersticken.
Der Rassismus von heute findet dabei nicht nur in Form von „Gruppe gegen Gruppe“, sondern auch oft innerhalb einer Gruppe und deren Protagonisten, mit eigentlich gleicher Zielvorstellung statt, der vor allem in Ausladung/Ausgrenzung von Akteuren bzw. Organisationen aus gemeinsamen Projekten bzw. Kooperationen sich äußert, aus Angst, auf die ausschließende Gruppe, könne eine vermeidlich negative Reputation des Ausgeschlossenen übergehen.
Dieser Rassismus, führt auf Dauer früher oder später zu verdeckten bis offenen ausgelebten Hass, und gilt als Vorstufe zur ausgeübten Gewalt, gegen wen letztlich auch immer (vergleiche z. B. RAF - Hans Martin Schleyer / Peter Lorenz - Bewegung 2. Juni / Mundlos, Tschäpe, Böhnhardt - NSU-Attentate).
Durch das bewusste streuen von Zwiespalt, Diffamierungen, Verleumdungen bis hin zu Denunziation, etc. sind zunehmend gesellschaftskritische Organisationen betroffen, die aus Angst des „unterlaufen werden“, vom Virus der „Ausschließeritis“ befallen und somit in ihrer benötigten politischen Wirkung geschwächt sind.
Oft werden Friedensbewegte bzw. Organisationen mittels medialer Rufmordkampagnen, bei denen Sie in Querfrontaktivitäten, Verschwörungstheorien und Kontaktschuld verortet werden, erfolgreich gespalten mit dem Ergebnis, das Organisationen es nicht schaffen eine entsprechende massenwirksame Teilnehmerzahlen für ihre Proteste zu mobilisieren. Andererseits werden die Protestgegner, wie z. B. der militärisch industrielle Komplex mit seinen zahlreichen Think Tanks, Leitmedien, wirtschaftliche Lobbyisten wie politischen Entscheider*innen im Kontext Rüstung und militärische Einsatzentscheidungen gestärkt, da durch die Schwäche der Protestierenden eine mediale und öffentlichkeitswirksame Außenwirkung trotz heutigem Internet und Sozialen Medien mit seinen Möglichkeiten verwehrt bleibt. (vergleiche Teilnehmerzahlen Proteste gegen den Vietnamkrieg, NATO-Doppelbeschluss, Pershing-II-Abkommen in den 60/70er Jahren und heutige Friedenskundgebungen, trotz zahlreicher Friedensorganisationen und Aktivisten*innen).
Solange Friedensorganisationen und deren Entscheidungsträger*innen sich der eigenen kommunikativen Unfähigkeit um Bündnisse einzugehen nicht entledigen, es nicht schaffen einen kleinsten gemeinsamen Nenner im Kontext humanistischer Grundwerte und Grundgesetz – vor allem der Meinungsfreiheit, gemeinsam zu verabreden, so lange werden sie gespalten bleiben und tragen durch ihre Unterlassung von partnerschaftlichen Kooperationen zumindest eine moralische Mitschuld an vermeidbaren Kriegen, Regime-Changes, Zerstörung von Lebensräumen und unzähliger direkter wie indirekter Kriegsopfer.
Friedensorganisationen, die irrtümlich meinen so von medialen Verleumdungskampagnen nicht betroffen zu werden, stellen sich moralisch über jene ausgeschlossenen Aktivisten bzw. Organisationen, die bereits Opfer von Verleumdungs- und Rufmordkampagnen geworden sind, lassen nicht nur Vernunft und Solidarität vermissen, sondern tragen exorbitant zur weiteren Spaltung und Schwächung der Friedensbewegung in Deutschland bei, was grundlegend das oberste Ziel des politischen Gegners ist.
"Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir widerspruchlos hinnehmen."
(Arthur Schoppenhauer, 1788 - 1860, Philosoph)
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Die mittlerweile inflationäre Verwendung von diffamierenden Begrifflichkeiten gegenüber Andersdenkenden oder Organisationen, halten bei näherer Betrachtung in der Regel den Vorwürfen nicht stand, sie sind gezielte und bewusste Verleumdungen bzw. Rufschädigungen, die nicht nur strafrelevante Verfahren nach sich ziehen können, sondern auch die Würde und Ehre von Persönlichkeiten zutiefst verletzen können.
(Sprichwort aus Syrien)
Obwohl Kommunikation – also der direkte zwischenmenschliche Austausch, elementare Voraussetzung der politischen Auseinandersetzung, von Meinungsbildung über Konfliktvermeidung bis zur friedlichen Konfliktlösung ist, wird dem Beschuldigten, bei der Kommunikation mit Andersdenkenden, der Begriff Kontaktschuld vorgeworfen.
Kontaktschuld unterstellt hierbei automatisch dem Beschuldigten, Anhänger deren politischen Ansichten zu sein, zu vertreten oder gar zu verbreiten.